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Gen-Diagnostik-Gesetz

Das neue Gen-Diagnostik-Gesetz und seine Konsequenzen für den frauenärztlichen Alltag

 

Am 01.Feburar 2010 trat das neue Gen-Diagnostik-Gesetz in Kraft. Mit den Zielen einer Stärkung der Patientenautonomie, sowie eines besseren Schutzes gegen Kommerziellisierung und Missbrauch genetischer Informationen, werden darin erhöhte Anforderungen an Patientenaufklärung, Einwilligung und Datenschutz gestellt. Dies betrifft auch Frauenärzte als Veranlasser genetischer Diagnostik.

Künftig dürfen keine genetischen Untersuchungen mehr ohne schriftliche Einverständniserklärung veranlasst werden, und jene Pränataldiagnostik, einschl. nicht – invasiver Suchtests, erfordert verpflichtend eine genetische Beratung.

Die vom Berufsverband niedergelassener Pränatalmediziner (BVMP) entwickelten Aufklärungsbögen zu Ersttrimester-Test, Fehlbildungs-Ultraschall/Feindiagnostik, Amniozentese, sowie Chorionbiopsie und dienen dem Aufklärungs- und Beratungsgespräch als Grundlage.

 

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